Der Rechtsanwalt
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Michael H. Gloger
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
vertretungsberechtigt vor allen
Amtsgerichten,
Landgerichten,
Oberlandesgerichten sowie vor dem
Bundesarbeitsgericht,
Bundesverwaltungsgericht und
Bundesozialgericht
Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht, Hartz IV-Recht
- Arztrecht, Medizinrecht
- Erb-, Scheidungs- und Familienrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Verkehrs-/Unfallrecht einschließlich Bußgeldsachen
- Miet-, Pacht, Bau- und Immobilienrecht
Beruflicher Werdegang:
1984 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften
1991 Staatsexamen -Abschluss als Assessor
1992 bis heute Zulassung als Rechtsanwalt
2000 bis heute Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
- Advounion - Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.