Der Rechtsanwalt

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

 

Michael H. Gloger

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Arbeitsrecht

vertretungsberechtigt vor allen

Amtsgerichten,

Landgerichten,

Oberlandesgerichten sowie vor dem

Bundesarbeitsgericht,

Bundesverwaltungsgericht und

Bundesozialgericht

 

Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht, Hartz IV-Recht
  • Arztrecht, Medizinrecht
  • Erb-, Scheidungs- und Familienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Verkehrs-/Unfallrecht einschließlich Bußgeldsachen
  • Miet-, Pacht, Bau- und Immobilienrecht

 

Beruflicher Werdegang:

1984 bis 1991        Studium der Rechtswissenschaften

 

1991                      Staatsexamen -Abschluss als Assessor

 

1992 bis heute       Zulassung als Rechtsanwalt

 

2000 bis heute       Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Advounion - Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.